Allgemeine Grundsätze für das Zusammenleben und Lernen
an der Klaus-Harms-Schule (Stand: November 2008)
Die folgenden Grundsätze sollen im Alltag unserer Schule verwirklicht werden. Sie gelten gleichermaßen für
LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen.
Allgemeine Grundsätze für das Zusammenleben
1. Ich verzichte auf jede Form von körperlicher und seelischer Gewalt.
Oftmals ist man nicht einverstanden mit jemandem oder wütend auf ihn. Dann schubse ich ihn nicht oder
schüchtere ihn nicht durch abfällige Bemerkungen ein, sondern versuche aus Respekt und Achtung vor
dem anderen das Problem auf andere Weise zu lösen.
2. Ich löse Konflikte möglichst fair und sachlich.
Konflikte treten im Zusammenhang so vieler Menschen wie in der Schule immer wieder auf. Bei Streitigkeiten
bemühe ich mich, nicht nur meinen eigenen, sondern auch den Standpunkt des anderen
zu berücksichtigen und den Konflikt so zu lösen, dass beide Seiten einverstanden sein können.
3. Ich fühle mich für den anderen zuständig.
Wer sich nur um sich selbst kümmert, ist am Ende ziemlich einsam. Deshalb achte ich auf den anderen,
stelle auch einmal meine Ansprüche zurück und beziehe den anderen mit ein.
4. Ich fördere durch mein Verhalten die Gemeinschaft.
Wenn man gemeinsam arbeiten will, ist es wichtig, sich an ein paar Absprachen zu halten, die unser Miteinander erleichtern. Deshalb bemühe ich mich pünktlich, höflich und zuverlässig zu sein in allem, was ich tue.
Allgemeine Grundsätze für das Lernen
1. Ich bemühe mich, selbstständig zu denken und zu handeln.
Was in mir an Fähigkeiten und Möglichkeiten vorhanden ist, soll für mich und andere im Schulleben zum Tragen kommen. Deshalb prüfe ich, was andere sagen und tun, und gehe gegebenenfalls eigene und neue Wege.
2. Ich möchte viel wissen, können und erfahren.
Viel über sich selbst und die Welt zu erfahren macht Spaß, erfordert aber auch einiges. Deshalb bin ich bereit, mich mit neuen Anforderungen und Themen ausdauernd und engagiert auseinanderzusetzen.
3. Ich bin daran interessiert, mit anderen zusammenzuarbeiten
Gemeinsam versteht man oftmals mehr und kann Probleme leichter lösen. Deshalb bin ich in jeder Form von Zusammenarbeit nicht passiv, sondern bemühe mich, mit anderen auf ein Ziel hinzuarbeiten.II. Hausordnungsregeln
1. Aktivitäten, die andere belästigen oder gefährden, sind zu unterlassen. Dazu gehören:
Das Werfen mit Schneebällen und Gegenständen, das Rennen und Toben auf den Fluren, das Sitzen auf den Fußböden sowie das Fahrradfahren auf dem Schulgelände
2. Verhaltensweisen, die unser schulisches Zusammensein erleichtern oder vereinfachen, sind zu beachten. Dazu gehören:
Größere Geldbeträge oder Wertsachen sollten nicht in die Schule, insbesondere nicht in die Umkleideräume mitgenommen werden, um Diebstähle und unangenehme Ermittlungsaktionen zu vermeiden.
PKW, Fahrräder und Mopeds werden an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt, u.a. damit sie nicht im Wege stehen. Rücksichtsvolles Fahren auf dem Parkplatz ist selbstverständlich.
Handys sind in den Schulstunden ausgeschaltet, um ungestörten Unterricht zu ermöglichen.
Innerhalb des Schulgeländes ist den SchülerInnen das Rauchen und der Konsum von Alkohol und Drogen untersagt.
Einige SchülerInnen sind älter und dürfen vom Gesetz her ein wenig mehr. Daher dürfen nur Schülerinnen und Schüler der Oberstufe in Pausen und Freistunden das Schulgelände verlassen. Das Schulgelände endet vor dem Waldrand, den öffentlichen Straßen und natürlichen Begrenzungen.
Alle SchülerInnen können sich in Freistunden in ihren Klassenräumen aufhalten, sind aber leise, um den Unterricht in benachbarten Räumen nicht zu beeinträchtigen.
Wenn eine Klasse 5 Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrkraft ist, melden dies die KlassensprecherInnen im Sekretariat.
Liegengebliebene Gegenstände werden nicht ignoriert, sondern als Fundsache beim Hausmeister abgegeben.
3. Die Schule, ihr Gebäude und ihre Ausstattung werden mit dem Geld aller BürgerInnen finanziert. Man schadet also allen und letztlich sich selbst, wenn man Schuleigentum beschädigt oder zerstört. Dazu gehören:
das Anmalen bzw. Beschädigen des Mobiliars (Stühle, Tische, Fenster, Heizkörper)
der unachtsame Umgang mit Lehrmitteln, mit Büchern und dem Eigentum anderer.
Bei vorsätzlicher Beschädigung werden die Verursacher zum Schadenersatz herangezogen.
4. Eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen ist eine Atmosphäre, in der man sich wohl fühlt. Daher halten wir alle Räume, auch die Toiletten, in einem Zustand, wie man sie selbst gerne vorfinden würde. Dazu gehören folgende Vereinbarungen:
Am Stundenende wird die Tafel gereinigt.
Papierkörbe und Abfalleimer werden benutzt.
Die Tisch- und Stuhlordnung wird wiederhergestellt.
Die individuelle Einrichtung und Ausgestaltung der Klassenräume wird respektiert.
5. Anweisungen von Lehrkräften und Hausmeistern sind zu befolgen. Verstöße gegen die Hausordnung werden mit pädagogischen Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen geahndet.
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